Gesetzliche Regelungen
Das Gesetz über fremde Investierungen von Republik Srpska („Amtsblatt von Republik Srpska“, Nr. 25/02, 24/04, 52/11 i 68/13) und das Gesetz über Politik von fremden direkten Investierungen von Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 17/98, 13/03, 48/10) garantieren eine staatliche Behandlung von fremden Investoren, d.h. die fremden Investoren haben gleiche Rechte und Pflichte als die Einwohner in Bosnien und Herzegowina. Das Land und ihre Entitäte dürfen nicht fremde Investoren aus keinem Grund, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Staatsbürgerschaft, Sitz/Aufenthaltsort der fremden Investoren, Religion oder Herkunftsland der Invesierung diskriminieren.
as Eigentum von fremden Investoren kann man nicht nationalisieren, enteignen oder abnehmen. Trotzdem kann man im Falle der Begründung der öffentlichen Interessen das Eigentum der fremden Investoren nationalisieren oder enteignen, in diesem Fall wird fremden Investoren das Recht auf rechtmäßige Nachzahlung garantiert.
Das Gesetz über Zollpolitik von Bosnien und Herzegowina reguliert hauptsächliche Elemente des Systems für den Zollschutz der Wirtschaft von Bosnien und Herzegowina, die Rechte und Pflichte von allen Subjekten in Prozeduren, die die Verzollung der Ware und Zollkontrolle von Fahrgäste einschließen Fremde Investoren können von der Bezahlung der Eingangsgebühr für Ware befreit werden, die in Freihandel eingeschaltet werden, was die Investierung von Fremdkörper darstellt.
Die Unterschreibung des Abkommens über Stabilisierung und Angliederung ermöglicht den freien Export von fast allen Warentypen in EU, die die Standards erfüllen, und gleichzeitig öffnet sich allmählich der Markt von Bosnien und Herzegowina für die Ware aus EU, im Einklang mit der in Annexen und Protokollen vereinbarten Dynamik, welche ein Teil des Abkommens sind, das den Zugang zum Markt von ca. 450 Millionen Leute ermöglicht.
Bosnien und Herzegowina hat CEFTA Abkommen mit folgenden Ländern unterschrieben: Albanien, Montenegro, Makedonien, Moldawien, Serbien und Kosovo. CEFTA Abkommen ersetzt und ergänzt vorhandene Abkommen über Freihandel mit bestimmten Ländern in der Region. Das ermöglicht die Transparenz und Spielregel, die man mit EU Standards vergleichen kann, als auch den Zugang zum Markt von ca. 25 Millionen Leute.
Auch hat Bosnien und Herzegowina das Abkommen über Freihandel mit Türkei unterschrieben, welche den zusätzlichen freien Zugang zum Konsummarkt mit 70 Millionen Leute ermöglicht.
Mehrere Informationen: investsrpska.vladars.net